Imprint, General Terms and Cancellation Policy
Here you can find our imprint, terms and conditions and cancellation policy. If you have any further questions, please feel free to contact us.
Imprint
Company name
Mosertronik GmbH
Limited liability company
Tax, EORI number and DUNS
UID: ATU75895319
Tax number: 23321/9104
EORI: ATEOS1000108689
DUNS: 30-015-8211
Company register number and company register court
FN 540434g
Krems Regional Court
Seat and contact
Mosertronik GmbH
3532 Rastenfeld 177 | Austria
Tel: +43 2826 88198
E-mail: info@mosertronik.com
Contact form
E-mail and web server
The e-mail server (mail.mtronik.at) and the web server (server1.mosertronik.com) are operated and maintained by us.
If you have any questions or need help, you can contact us at admin@mosertronik.com .
Membership WKO
Economic Chamber of Lower Austria
Applicable legislation
You can find the trade regulations here.
Supervisory authority or trade authority
Krems District Administration
Job title
Master craftsman
Awarding State
Master craftsman's examination taken in Austria.
Online dispute resolution
Consumers have the possibility to submit complaints to the EU's online dispute resolution platform: http://ec.europa.eu/odr. You can also address any complaints to the e-mail address given above.
Bank details
Bank und Sparkassen AG Waldviertel-Mitte
IBAN: AT93 2027 2000 0026 3368
BIC: SPZWAT21XXX
Logo, texts, graphics and images
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MOSERTRONIK GMBH
1. ANWENDUNGSBEREICH
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Mosertronik GmbH und dem jeweiligen Kunden für das abgeschlossene Rechtsgeschäft.
- Es gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, welche unter https://mosertronik.com/impressum-agb-widerruf/ jederzeit abgerufen werden kann.
- Die Mosertronik GmbH kontrahieret ausschließlich unter Zugrundelegung der gegenständlichen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.
- Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
- Sofern im Folgenden pauschal von Kunden die Rede ist, werden sowohl unternehmerische als auch nicht unternehmerische Kunden umfasst.
2. ANGEBOTE UND KOSTENVORANSCHLÄGE
- Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und als Einladung zur Anfragestellung zu verstehen.
- Kostenvoranschläge werden stets ohne Gewähr erstellt. Die Arbeitsleistung wird stets nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
3. PREISE
- Arbeitsleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern nicht ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
- Für vom Kunden begehrte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht ein Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt.
- Preisangaben bei beidseits unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung sind in den Preisen im Zweifel nicht inkludiert.
- Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
- Das Entgelt bei allfälligen Dauerschuldverhältnissen wird wertgesichert nach dem VPI 2020 vereinbart und steht uns eine jährliche Anpassung unsere Entgelte jeweils per 31.12. zu. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde. Speziellere Wertsicherungsklauseln in den Dauerschuldverhältnissen selbst gehen der gegenständlichen Wertsicherungsvereinbarung vor.
- Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder gelangen gesondert zur Verrechnung. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. BEIGESTELLTE WAREN UND HAFTUNG
- Die ausreichende Qualität und Betriebsbereitschaft von Grundprodukten (z.B.: ordnungsgemäße Funktionalität des PKW bei Reparatur eines Steuergerätes) und von sonstigen vom Reparaturauftrag nicht umfassten Beistellungen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Eine Qualitätsprüfung findet nur über gesonderten Auftrag des Kunden statt und ist ansonsten nicht geschuldet.
- Für vom unternehmerischen Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien wird keine Haftung übernommen, es sei denn die Schädigung wurde krass grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
- Für vom nicht unternehmerischen Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien wird lediglich für den Fall der leicht fahrlässigen Schädigung keine Haftung übernommen. Auf diese Haftungseinschränkung wurde eigens beim Vertragsabschluss hingewiesen.
- Die gesetzliche Haftung für Personenschäden bleibt jedenfalls unberührt.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
- Gelangt ein unternehmerischer Kunde im Rahmen anderer nicht mit dem auftragsgegenständlichen Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäften in Zahlungsverzug, so steht uns das Recht zu, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem auftragsgegenständlichen Rechtsgeschäft und weiteren anderen Rechtsgeschäften bis zur Leistung der Zahlungen aus dem verzugsgegenständlichen Rechtsgeschäft einzustellen und unsere Leistung/en zurückzubehalten.
Diesfalls steht uns gegenüber dem unternehmerischen Kunden auch das Recht zu, sämtliche Forderungen (aus welchen Rechtsgeschäften auch immer) für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem unternehmerischen Kunden fällig zu stellen und einzufordern, sofern trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen die ausständige Zahlung aus verzugsgegenständlichen Rechtsgeschäft nicht erfolgt.
- Der Kunde ist im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet, die zur Einbringung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.
- Für die zu Einbringung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von €40,00.
6. GEFAHRTRAGUNG
- Die Gefahr geht bei einem unternehmerischen Kunden über, sobald wir das Gewerk oder den Kaufgegenstand zur Abholung bereithalten oder an einen Transporteur übergeben. Der unternehmerische Kunde genehmigt vorab jede verkehrsübliche Versandart.
- Es wird bei unternehmerischen Kunden vereinbart, dass die Beweislast betreffend den Schädigungszeitpunkt (Beschädigung des Produktes vor Übergabe an den Transporteur) beim unternehmerischen Kunden liegt. Bis zum Beweis des Gegenteils wird daher eine Beschädigung nach Gefahrenübergang vermutet.
- Die Verpackung der Waren erfolgt mit handelsüblichen Kartonagen, wobei zur Sicherung vor Beschädigung Luftpolster, Kartonagen und Styroporeinsätze verwendet werden. Diese Verpackungsart wird vom unternehmerischen Kunden genehmigt.
7. PFLICHTEN DES KUNDEN UND EINSCHRÄNKUNG DER WARN- UND HINWEIS PFLICHTEN
- Der Kunde hat uns über den genauen Defekt des Teiles zu informieren. Dies beinhaltet Fehlerbeschreibung, Fehlercodes, Steckerbelegung, Schaltpläne und Teilenummer des Gerätes. Die Pflicht zur Leistungsausführung beginnt erst, wenn vom Kunden alle genannten Informationen erteilt wurden.
- Der Kunde hat bei von uns durchzuführenden Werkarbeiten außerhalb unseres Unternehmens dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unsers Personals mit den Werkarbeiten begonnen werden kann.
Der Arbeitsbereich ist insbesondere frei zugänglich zu halten und sind Hindernisse zu beseitigen. Uns sind versperrbare Räume für die Lagerung von Werkzeugen, Maschinen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde hat dafür einzustehen, dass Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand befindlich sind.
- Bewilligungen oder Anzeigen oder Meldungen bei Behörden hat der Kunde stets auf seine Kosten zu veranlassen und sind vom Auftragsumfang mangels anderslautender Vereinbarung nicht umfasst.
- Der Kunde sichert zu, dass im Arbeitsbereich keine versteckt geführten Strom-, Gas- und Wasserleitungen ähnlicher Gefahrenquellen befindlich sind und hat im Abweichungsfalle ausdrücklich darüber schriftliche Mitteilung zu machen.
- Warn- und Hinweispflichten gegenüber unternehmerischen Kunden bestehen nur
- für offenbar untaugliche Stoffe und/oder offenbar unrichtige Anweisungen und/oder offenbar untaugliche Vorarbeiten des Kunden oder eines Dritten,
- sofern die Untauglichkeit oder Unrichtigkeit krass grob fahrlässig nicht erkannt wurde.
- Der unternehmerische Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
- Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde umgehend schriftlich bekannt zu geben, andernfalls er etwaig entstehende Mehrkosten zu tragen hat.
8. LEISTUNGFRISTEN
- Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden.
- Im Verzugsfalle ist uns eine angemessene Nachfrist vor der Erklärung eines Rücktrittes zu setzen, welche jedenfalls vier Wochen zu betragen hat.
- Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt (Pandemie, Kriegsereignisse, Kried), Streik und nicht vorhersehbaren vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, für jene Zeitdauer, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert.
- Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
9. VERZUG DES KUNDEN
- Ist der Kunde über eine Dauer von zwei Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen) und hat der Kunde trotz 10-tägiger Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung des Annahmeverzuges Sorge getragen gesorgt, haben wir das Recht, die Vertragserfüllung und insbesondere die Entgeltleistung gerichtlich einzufordern oder vom Vertrag unter Geltendmachung des uns entstandenen Schadens im Sinne des § 1168 ABGB zurückzutreten.
- Außerdem sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern und eine Lagergebühr zu beanspruchen.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
- Die unsererseits gelieferten und/oder montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Wir werden bereits hiermit unwiderruflich ermächtigt, den Standort der Ware zu betreten, um selbige im Falle des Vertragsrücktrittes abzumontieren und abzuholen.
- Bei einer Weiterveräußerung der Ware vor Bezahlung unserer Leistung ist der Kunde zur Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers verpflichtet und tritt im Zeitpunkt der Weiterveräußerung die Kaufpreisforderung gegenüber dem Käufer an uns ab. Diese Abtretung wird bereits jetzt durch uns angenommen. Die Abtretung ist vom betroffenen Kunden in seinen Unterlagen anzumerken und der Käufer auf die Abtretung hinzuweisen. Den Kunden trifft diesbezüglich außerdem eine hiermit vertraglich vereinbart Rechnungslegungspflicht uns gegenüber.
- Bis zur Erfüllung unseres Leistungsanspruches darf die Ware weder verpfändet, sicherungsübereignet oder in sonstiger Art und Weise mit Rechten Dritter belastet werden. Der Kunde ist verpflichtet den auf die Ware greifenden Dritten von unserem Eigentumsrecht an der Ware zu unterrichten.
11. RÜCKGRIFFSRECHTE IN DER UNTERNEHMENSKETTE
- Wird in einer „Lieferkette“ gegenüber einem unternehmerischen Kunden von dessen Kunden eine mangelhafte (Teil-) Leistung unsererseits behauptet und kommt es diesbezüglich zu einem Gerichtsverfahren, in welchem uns der Streit verkündet wird, wird jedenfalls unsere Haftung (aus welchem Rechtsgrund auch immer) für die in diesem Prozess anfallenden Prozesskosten ausgeschlossen, egal ob wir diesem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitreten oder nicht. Ein wie immer gearteter Rückgriffsanspruch uns gegenüber für angefallene Prozesskosten (Sachverständigengebühren, Vertretungskosten, etc.) steht daher nicht zu.
- Der unternehmerische Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
- Die gewährleistungsrechtlichen Rückgriffsrechte des unternehmerischen Kunden in der Unternehmenskette bleiben davon unberührt.
12. GEWÄHRLEISTUNG
- Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
- Unsere Leistung ist nach Übergabe durch den unternehmerischen Kunden sofort zu prüfen und ist ein Mangel spätestens binnen 10 Tagen schriftlich bei uns bei sonstigem Anspruchsverlust vom unternehmerischen Kunden zu rügen.
- Entgegennahmen von Gewerken zur Prüfung des Vorliegens eines Mangels gelten nicht als Anerkenntnis eines Mangels.
- Der unternehmerische Kunde hat uns gegenüber den Beweis zu erbringen, dass der behauptete Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
- Sind Mängelbehauptungen des unternehmerischen Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, den Prüfungs- und Untersuchungsaufwand für die Überprüfung der Ware nach tatsächlichem Aufwand abzugelten.
- Vor Umstieg auf die sekundären Gewährleistungsbehelfe hat uns ein unternehmerischer Kunde zwei Verbesserungsversuche einzuräumen, andernfalls ein Umstieg auf die sekundären Gewährleistungsbehelfe unzulässig ist.
13. HAFTUNGSAUSCHLÜSSE
- Gegenüber dem unternehmerischen Kunden wird die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz oder eine krasse grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
- Gegenüber dem nicht unternehmerischen Kunden wird die Haftung für Sach- und Vermögensschäden für leicht fahrlässiges Handeln ausgeschlossen und wurde der Kunde auf diesen Haftungssauschluss gesondert unterrichtet.
- Die zitierten Haftungsausschlüsse umfassen insbesondere auch etwaige Folgekosten des Kunden bei auftretenden Reparaturverzögerungen oder nicht erfolgreich bewerkstelligten Reparaturen, insbesondere Kosten für Leihfahrzeuge des Kunden, allfällige Pönalen/Vertragsstrafen, Mietgeräte, Kosten für Testungen etc..
- Die Haftung der Höhe nach wird mit der Haftungshöchstsumme unserer Haftpflichtversicherung von EUR 250.000 gegenüber unternehmerischen Kunden beschränkt.
- Schadenersatzansprüche sind vom unternehmerischen Kunden bei sonstigem Verfall binnen einem Jahr gerichtlich geltend zu machen.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL
- Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
- Die Parteien kommen überein, dass sie für eine allfällig unwirksame Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen eine dem hypothetischen Parteiwillen und dem in den Geschäftsbedingungen zum Ausdruck kommenden Telos vergleichbare rechtsgültige Regelung als Ersatz begehren.
15. SONSTIGES
- Es gilt österreichisches materielles Recht.
- Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
- Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz in A-3532 Rastenfeld 177.
- Als international, örtlich und sachlich zuständiges Gericht für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Bezirksgericht Zwettl vereinbart.
Revocation conditions
The statutory right of withdrawal or cancellation exists for consumers in the case of contracts concluded with an entrepreneur against payment in accordance with the following cancellation policy. Please note that the right of withdrawal for services expires prematurely if you agree to the free cost estimate or the service has been fully provided (i.e. the repair has been completed). If you revoke the contract even though we have already started the repair, Mosertronik GmbH may claim compensation for the service provided up to this point.
Cancellation policy
You have the right to cancel this contract within fourteen days without giving any reason. The revocation period is fourteen days from the day on which you or a third party named by you, who is not the carrier, has or has taken possession of the goods. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform Mosertronik GmbH of your decision to withdraw from this contract by means of a clear declaration (e.g. a letter sent by post, fax or e-mail). You can use the attached model withdrawal form for this purpose, which is, however, not mandatory. In order to comply with the withdrawal period, it is sufficient that you send the notification of the exercise of the right of withdrawal before the expiry of the withdrawal period.
Consequences of revocation
If you withdraw from this contract, we must repay you all payments that we have received from you, including the delivery costs (with the exception of the additional costs resulting from the fact that you have chosen a type of delivery other than the cheapest standard delivery offered by us), without delay and at the latest within fourteen days from the day on which we received the notification of your withdrawal from this contract. For this repayment, we will use the same means of payment that you used for the original transaction, unless expressly agreed otherwise with you; in no case will you be charged for this repayment. We may refuse repayment until we have received the goods back or until you have provided proof that you have returned the goods, whichever is the earlier. You must return or hand over the goods to us without delay and in any case no later than fourteen days from the day on which you notify us of the cancellation of this contract. The deadline is met if you send the goods before the expiry of the period of fourteen days. You shall bear the direct costs of returning the goods. If the goods are returned freight collect, we are entitled to retain or invoice a corresponding amount. You will only have to pay for any loss in value of the goods if this loss in value is due to handling of the goods that is not necessary for checking the condition, properties and functioning of the goods.
Exclusion/Extinction of the Right of Withdrawal/Right of Revocation
Pursuant to Section 18 FAGG, the consumer has no right of withdrawal/right of revocation in the case of distance selling or off-premises contracts:
- Goods that are manufactured according to customer specifications or are clearly tailored to personal needs;
- in the case of services that have been fully performed after your express consent (e.g. by sending the instrument cluster, etc.);
- Goods which, due to their nature, have been inseparably mixed with other goods after delivery;
- Sound or video recordings or computer software supplied in a sealed package, provided that the seal has been removed after delivery;
- the supply of digital content not stored on a physical data carrier if the trader - with the express consent of the consumer, combined with the consumer's knowledge of the loss of the right of withdrawal in the event of premature commencement of performance of the contract, and after providing a copy or confirmation in accordance with section 5(2) or section 7(3) - has commenced delivery before the expiry of the withdrawal/cancellation period.



